§1. Gegenstand: Gegenstand der Geschäftsbeziehung ist das Erbringen von Beratungsdienstleistung. Wir wickeln die durch den Auftraggeber erteilten Aufträge auf dienstvertraglicher Basis ab. Diese bestehen in der Hauptsache aus Beratung, Erstellung von Dokumenten, Coaching sowie Projektmanagement. Bei Aufträgen für Marktuntersuchungen bzw. Kunden-untersuchungen arbeiten wir im Namen des Kunden und für dessen Geschäftsbetrieb nach dessen Kundenadressen, vereinbarten Inhalten und anzustrebenden Erfolgszielen. Alle von uns abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der Annahme des Kundenauftrags zustande (Überstellung der Auftragsbestätigung). Folgende Leistungen können nicht erbracht werden und sind daher in keinem Fall Vertragsgegenstand. (Ausnahmen hiervon nur durch schriftliche Bestätigung durch P.Grätz)
| §6. Datenschutzbestimmungen Aufträge werden im Sinne von §37 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), d.h. als Auftragsdatenverarbeitung durchgeführt. Das hat zur Folge, daß
Soweit in den zu Verfügung gestellten Informationen personenbezogene Daten enthalten sind, die unter das Datenschutzgesetz fallen, ist jede Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte unzulässig. Die personenbezogenen Daten dürfen nur für die im Auftrag angegebenen geschäftlichen Zwecke verwendet werden. Auf die Sanktionen des Bundesdatenschutzgesetzes bei Mißbrauch personenbezogener Daten wird ausdrücklich hingewiesen. |
| §2. Haftung Unsere Haftung schließt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, eine Erfolgsgarantie aus. Z.B. wenn durch Reduktion eines KPI's keine spürbare Kundenzufriedenheit eintritt. Wir liefern keine Gewähr für die Richtigkeit der gelieferten Informationen. Wir haften bei Vertragsanbahnung, Vertragserfüllung oder bei unerlaubter Handlung nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von Grätz & Partner GbR wird auf einen Höchstbetrag von 3 Tagessätzen für ein Schadensereignis beschränkt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Die gilt auch für Personen deren sich Grätz & Partner bedient. Die Haftung ist ausgeschlossen für Schäden infolge von Umständen bei der Beschaffung , Sammlung, Zusammenstellung, Auslegung, Mitteilung oder Lieferung von Informationen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen. | §7. Eigentum Dokumente und sonstige Unterlagen (wie Präsentationen, Formblätter etc.) sind geistiges Eigentum von Grätz & Partner und nur für die ausschließliche Benutzung durch den Auftraggeber bestimmt. Sie dürfen weder dritten Personen zur Nutzung zugänglich gemacht werden, noch darf die Herkunft (copyright) entfernt werden. |
| §3. Nebenleistungen Sofern nicht ausdrücklich aufgeführt, werden vorbereitende, begleitende und nachfolgende Nebenleistungen separat kalkuliert und angeboten. Leistungen von Partnern der Grätz & Partner GbR werden i.d. Regel zum selben Tagessatz wie mit dem Kunden vereinbart abgerechnet. | §8. Honorar Kommt der Kunde mit der Annahme der Dienstleistung in Verzug oder verstößt er gegen eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht, so kann Grätz & Partner die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Die Honorare sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die Vorbereitungskosten sind vor einer vereinbarten Beratung zur Zahlung fällig, falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. |
| §4. Leistungsumfang Die von Grätz & Partner angebotenen Maßnahmen bestehen aus den Leistungen gemäß dem individuellem Angebot. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, so ist ein Angebot für Wochen ab Zustellung gültig. Wir verpflichten uns die im Angebot festgelegten Leistungen zu erbringen und der Kunde, diese auch unverzüglich abzunehmen. Mit der Erstellung der von Grätz & Partner GbR konzipierten Dokumente wird kein Eigentum auf die Inhalte erworben sondern lediglich das Nutzungsrecht für die darin vorgeschlagenen Aktionen. Weitere Leistungen gelten als erbracht, wenn die Maßnahmen zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit, der Effizienzsteigerung, Optimierung oder Kundenzufriedenheit vorgeschlagen und begründet sind. Ein wirtschaftlicher Erfolg kann nicht versichert werden, da er von beiden Partnern dieses Vertrages abhängig ist. Insofern sind alle Vorschläge unverbindlich. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung, sowie der Übersetzung unserer Dokumente sind vorbehalten. Kein Teil der abgeleferte Arbeit darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung von Grätz & Partner reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden bzw. als Grundlage dienen für Akquisitionszwecke. | §9. Vertragsdauer Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit, bzw. der vereinbarten Anzahl von Beratungstagen und ist unabhängig vom Zustand der erreichten Ziele. Beide Vertragspartner können das Vertragsverhältnis während einer Aktion zu jeder Zeit mit einer Frist von fünf Werktagen kündigen. Eine solche Kündigung hat allerdings keinen Einfluß auf die Zahlungspflicht in Bezug auf die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung gemäß BGB aus wichtigem Grund. Ein solcher besteht nicht, wie oben unter Paragraph 2 bereits ausgeführt, in einem mangelnden Geschäftsabschluß. |
| §5. Mitwirkungspflicht Der Kunde verpflichtet sich, die Durchführung der vereinbarten Maßnahmen zu unterstützen. Insbesondere informiert er Grätz & Partner umfassend über geänderte Zielvorgaben und vereinbarte Gesprächsinhalte welche die Maßnahme beeinflussen rechtzeitig. Er stellt notwendige Werkzeuge und Zugriff auf notwendige Informationen zu Verfügung. Im Falle das der Kunde mit irgendeiner durchgeführten Arbeit unzufrieden ist, so gibt er dies zeitnahe an. Eine Meldung Wochen oder gar Monate später kann nicht mehr aktzeptiert werden. | §10. Schlußbestimmungen Änderungen und Ergänzungen des individuellen Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Es ist ausschließlich bundesdeutsches Recht anwendbar. Zahlungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist Kleve. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. |